§ 323c StGB verpflichtet jeden zur Ersten Hilfe. Diese ist dann erforderlich, wenn der Verletzte oder Erkrankte ohne den potentiellen Ersthelfer weiter einer gesundheitsbedrohlichen Gefahr ausgesetzt ist und die Gelegenheit bestünde, die Gefahr abzuwenden. Schön und gut, so steht es im Gesetz. Aber was tun, wenn Frau oder Mann wirklich einmal in die Situation kommt? In Vorbereitung auf die Führerscheinprüfung hat man die Theorie irgendwann mal gelernt und hofft seitdem, sie niemals anwenden zu müssen.
Die Schüler*innen der 7. und 8. Jahrgangsstufe des Wahl-Pflicht-Kurses „Sanitätsdienst“ der HR Birstein zeigten Passanten nun, wie Erste Hilfe gehen kann. Unter der Leitung von Rettungsassistent und Lehrkraft Thomas Nienstedt praktizierten sie mit Kunden und Mitarbeitern des EDEKA und REWE-Marktes Birstein die Herz-Lungen-Wiederbelebung. Dabei verfolgten die Schüler*innen vor allem das Ziel, bestehende Hemmungen und Vorurteile abzubauen. Wichtig ist, dass man hilft!
Die HR Birstein ist in diesem Feld mit ihren Schüler-Ersthelfern und dem vor Ort montierten Defibrillator bestens aufgestellt und dankt den beiden Supermärkten für ihre Offenheit und Kooperation.