Schulordnung

Vorwort

Wir, die Lernenden, Erziehungsberechtigten und Lehrkräfte der Haupt- und Realschule Birstein haben Regeln für unser gemeinsames Leben und Arbeiten festgelegt.

Diese Schulregeln sollen uns helfen, eine vertrauensvolle und freundliche Lernumgebung zu gestalten.

Damit sich alle wohlfühlen können, gehen wir hilfsbereit, rücksichtsvoll und ehrlich miteinander um.

Uns ist bewusst, dass wir gute Noten und Arbeitsergebnisse nur erreichen können, wenn wir fleißig und leistungsbereit sind.

Freiheit ist wichtig, das bedeutet aber für uns nicht, dass jeder machen kann, was er will. Wir respektieren einander und gehen mit den uns anvertrauten Sachen sorgfältig um.

Wir sind uns einig, dass wir nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben. Daher verpflichten wir uns, die auf den folgenden Seiten ausgeführten Regeln zu beachten.

Umgang miteinander

Es wird auf jegliche Form von körperlicher und seelischer Gewalt verzichtet.

Wir respektieren einander und pflegen einen freundlichen Umgangston.

Wir achten Privat- und Gemeinschaftseigentum.

Wir, die Lernenden, hören auch darauf, was die Lehrkräfte der Grundschule am Hasenwäldchen zu uns sagen.

Ehemalige Lernende, die die Lehrkräfte besuchen möchten, haben ab 13.15 Uhr Gelegenheit dazu.

Verhalten im Unterricht und auf dem Schulgelände

Wir kommen pünktlich und vorbereitet zum Unterricht.

Wir wissen, dass wir unser Fehlen am Unterricht grundsätzlich in einem Entschuldigungsschreiben im Hausaufgabenheft durch einen Erziehungsberechtigten begründen müssen. Sollten wir aus gesundheitlichen Gründen den Unterricht verpassen, kann eine ärztliche Bescheinigung gefordert werden.

Wir unterlassen jegliche Unterrichtsstörung.

Wir achten darauf, dass die Klassen- und Fachräume sowie die Treppenhäuser in Ordnung gehalten werden.

In den großen Pausen und vor Unterrichtsbeginn halten wir uns nicht in den Klassenräumen und Treppenhäusern auf.

Nach dem Klingeln zum Unterrichtsbeginn warten wir mit unserer Klasse vor dem jeweiligen Eingang des Gebäudes auf die Lehrkräfte. – Zum Sportunterricht holt die Sportlehrkraft die Klasse im Pausengang ab und begleitet sie zur Turnhalle.

Verhalten in Pausen und Freistunden

Die 5-Minuten-Pausen dienen ausschließlich zum Klassenwechsel, Toilettengang, kurzer Essenszeit und zur Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde.

Zu Beginn der großen Pausen verlassen wir die Gebäude und begeben uns auf die vorgesehenen Pausenbereiche. Jede Schule nutzt ihre festgelegten Bereiche. Der Begegnungsbereich ist die einzige Ausnahme.

Bewegungsspiele sind während der Pausen auf dem Pausengelände erlaubt, soweit niemand belästigt oder gefährdet wird.

Essen und Trinken ist überall, außer in den Fachräumen gestattet. Koffeinhaltige Energydrinks sind verboten.

Wegen der Verletzungsgefahr ist das Werfen von Schneebällen, Tannenzapfen und ähnlichen Gegenständen verboten.

Ballspielen ist auf den dafür ausgewiesenen Flächen ausdrücklich erlaubt. Beim Fußballspielen dürfen wir aus Sicherheitsgründen nur Softbälle verwenden.

Die Toiletten suchen wir nur zu dem Zweck auf, für den sie vorgesehen sind. Wir verlassen die Toilette immer so, wie wir sie gerne antreffen möchten.

Wir achten die Regeln des Jugendschutzgesetzes und des Hessischen Schulgesetzes.

Verhalten im Schulalltag

Wir kleiden uns angemessen, sauber und ordentlich. Die  Klassenlehrkraft behält sich vor, bei extrem unangemessener Kleidung mit den Schülerinnen und Schülern und gegebenenfalls auch mit den Erziehungsberechtigten zu sprechen.

Elektronische Geräte jeglicher Art (z.B. Handys, Smartwatches, etc.) dürfen mit Betreten des Pausengeländes nicht benutzt werden, es sei denn, die Lehrkraft erlaubt es für einen unterrichtlichen Zweck.

Das Mitführen, Besitzen oder Verwenden von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen jeglicher Art ist auf dem gesamten Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen grundsätzlich untersagt. Dazu zählen insbesondere Gegenstände, die nach dem Waffengesetz als Waffen gelten oder geeignet sind, andere Personen zu verletzen oder einzuschüchtern.

Der Besitz, das Mitführen, der Konsum sowie das Anbieten von Drogen, Rauschmitteln oder anderen bewusstseinsverändernden Substanzen ist auf dem gesamten Schulgelände sowie bei allen schulischen Veranstaltungen verboten. Dies gilt auch für alkoholische Getränke, Tabakprodukte und sogenannte „Legal Highs“.

Wir verpflichten uns zu Sauberkeit und Ordnung im Schulgebäude, auf dem gesamten Schulgelände und auf unserem Schulweg.

Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Wir schonen die Grünanlagen auf dem Schulgelände, indem wir uns auf den Wegen bewegen.

Das Verlassen des Schulgeländes ohne besonderen Auftrag ist während des Schultages verboten.

Wir halten uns bei den Bushaltestellen im Wartebereich auf und betreten aus Sicherheitsgründen den Lehrkräfteparkplatz nicht. Wir lassen zunächst aussteigende Fahrgäste passieren. Grundschulkinder dürfen zuerst einsteigen, dann steigen wir rücksichtsvoll ein. Zudem sind wir verpflichtet, auf andere Fahrgäste und das Fahrpersonal Rücksicht zu nehmen.

Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung

Das Hessische Schulgesetz sieht verschiedene Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung vor, dazu zählen pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen. Strafbare Handlungen auf dem Schulgelände werden von der Schule zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.

Beschlossen von der Schulkonferenz am 12. Juni 2025